Nach einem tödlichen Polizeieinsatz in Bad Vöslau laufen Ermittlungen zum genauen Ablauf und zur Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs. Ein Polizist hatte am Mittwoch auf einen Mann geschossen, der seine 27-jährige Partnerin zuvor schwer verletzt haben soll und sie laut Berichten weiterhin bedrohte. Der Mann starb noch am Tatort, die Frau befindet sich inzwischen außer Lebensgefahr. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ordnete eine Obduktion sowie ein ballistisches Gutachten an. Der Beamte wird, wie in solchen Fällen üblich, als Beschuldigter geführt. Zudem untersucht die zuständige Ermittlungsstelle den Einsatz. Das Paar war den Behörden bereits wegen früherer Polizeieinsätze seit Längerem bekannt, wie die Staatsanwaltschaft bestätigte.

Nachbarn alarmierten die Polizei

Der Vorfall ereignete sich am Mittwoch gegen Mittag in einer Wohnung in Bad Vöslau im Bezirk Baden. Nachbarn hatten Hilferufe gehört und daraufhin die Polizei verständigt. Als die ersten Beamten die Wohnung betraten, fanden sie nach den bisherigen Ermittlungen eine schwer verletzte 27-jährige Frau vor.

Ihr Partner soll ihr zuvor mehrere Stichverletzungen zugefügt haben. Die Frau wurde nach der Erstversorgung in ein Krankenhaus gebracht und schwer verletzt behandelt. Nach den aktuellen Informationen befindet sie sich mittlerweile außer Lebensgefahr.

Der genaue Ablauf innerhalb der Wohnung ist weiterhin Gegenstand der Ermittlungen. Zeugenaussagen, Spuren am Tatort sowie medizinische und ballistische Gutachten sollen klären, wie sich die Situation unmittelbar vor den Schüssen entwickelte.

Mann soll seine Partnerin weiter bedroht haben

Nach einem Bericht der „Kronen Zeitung“ soll der Mann seine bereits schwer verletzte Partnerin auch beim Eintreffen der Polizei weiter bedroht haben. Demnach hielt er ihr eine Schere an die Brust und drohte, sie zu töten. Die Staatsanwaltschaft und die Ermittler prüfen nun, in welcher konkreten Situation der Polizist seine Dienstwaffe einsetzte.

Der ORF berichtet unter Berufung auf die Behörden von einem 40-jährigen Österreicher. Frühere Medienberichte hatten den Mann teilweise als 39 Jahre alt bezeichnet. Für die rechtliche Bewertung des Einsatzes ist dieses Detail allerdings nicht entscheidend; wesentlich ist vielmehr, ob zum Zeitpunkt der Schussabgabe eine unmittelbare Gefahr für die Frau oder die einschreitenden Beamten bestand.

Ein Polizist gab mehrere Schüsse ab. Der Mann wurde am Oberkörper getroffen und starb noch am Tatort. Die genaue Zahl der abgegebenen Schüsse und die exakte Todesursache sollen erst durch die laufenden Untersuchungen festgestellt werden.

Staatsanwaltschaft prüft Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat eine Obduktion des Toten angeordnet. Zusätzlich wurde ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, das unter anderem die Schussdistanz, die Schussbahn und die Treffer rekonstruieren soll.

Der Beamte, der die tödlichen Schüsse abgegeben hat, wird im Zusammenhang mit der Tötung des Mannes als Beschuldigter geführt. Das ist bei einem tödlichen Schusswaffengebrauch durch die Polizei ein üblicher verfahrensrechtlicher Schritt und bedeutet keine Vorverurteilung. Die Staatsanwaltschaft muss prüfen, ob der Einsatz der Waffe rechtmäßig war und ob eine Notwehr- oder Nothilfesituation vorlag.

Parallel ermittelt die Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe. Diese Stelle ist beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt und seit 2024 auch für Ermittlungen bei bestimmten Fällen polizeilichen Schusswaffengebrauchs zuständig.

Paar war den Behörden bereits bekannt

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte es in Zusammenhang mit dem Paar bereits früher Polizeieinsätze gegeben. Beide Personen waren den Behörden daher bekannt. Weitere Details zu diesen früheren Vorfällen wurden von der Staatsanwaltschaft bislang nur eingeschränkt veröffentlicht.

Die „Kronen Zeitung“ berichtet, dass die Beziehung wiederholt von Gewalt geprägt gewesen sei und es an der gemeinsamen Adresse mehrfach zu Polizeieinsätzen gekommen sei. Dem Bericht zufolge wurden in der Vergangenheit auch Betretungsverbote ausgesprochen. Diese Angaben stammen aus der Medienberichterstattung und sind von den laufenden Ermittlungen zum tödlichen Einsatz zu unterscheiden.

Die Zeitung berichtet außerdem, dass beide an einem Drogenersatzprogramm teilgenommen hätten und der getötete Mann mehrfach vorbestraft gewesen sei, unter anderem wegen Suchtgiftdelikten und Einbrüchen. Auch diese Angaben wurden bislang nicht in gleicher Detailtiefe von der Staatsanwaltschaft öffentlich bestätigt.

Mehrere Schüsse sind nicht automatisch ungewöhnlich

Der ORF zitiert die Polizei mit dem Hinweis, dass mehrere Schüsse bei einem lebensbedrohlichen Einsatz nicht grundsätzlich ungewöhnlich seien. Ein einzelner Schuss zeige nicht zwingend sofort Wirkung, weshalb bei akuten Gefahrenlagen mehrere Schüsse abgegeben werden könnten.

Ob dies im konkreten Fall von Bad Vöslau gerechtfertigt war, ist damit allerdings noch nicht beantwortet. Entscheidend ist die konkrete Situation im Moment der Schussabgabe: wie nah der Mann der Frau oder den Beamten war, welche Waffe beziehungsweise welches gefährliche Werkzeug er in der Hand hielt und ob eine unmittelbare Gefahr bestand.

Gerade deshalb kommt dem ballistischen Gutachten große Bedeutung zu. Schussrichtung, Entfernung und Trefferbild können helfen, die Aussagen der Beteiligten mit den objektiven Spuren am Tatort abzugleichen.

Zeugen sollen noch befragt werden

Die Staatsanwaltschaft kündigte weitere Ermittlungen an. Dazu gehören insbesondere Befragungen von Zeugen, darunter jener Nachbarn, die die Polizei alarmiert hatten. Auch die beteiligten Beamten und weitere Einsatzkräfte dürften für die Rekonstruktion des Geschehens von Bedeutung sein.

Der Polizist, der die Schüsse abgegeben hat, befindet sich derzeit nicht im Dienst. Auch das entspricht dem üblichen Vorgehen während der Prüfung eines tödlichen Schusswaffeneinsatzes.

Die Obduktion soll schließlich klären, welche Verletzungen unmittelbar zum Tod des Mannes führten. Erst in Verbindung mit den ballistischen Erkenntnissen und Zeugenaussagen wird sich der Ablauf des Einsatzes genauer rekonstruieren lassen.

Frau inzwischen außer Lebensgefahr

Die 27-Jährige überlebte den Angriff schwer verletzt. Nach aktuellen Angaben besteht für sie inzwischen keine Lebensgefahr mehr. Über weitere medizinische Details wurde aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nichts bekanntgegeben.

Für die Ermittlungen bleibt nun zentral, ob der Polizist mit den Schüssen eine unmittelbar bevorstehende weitere schwere Verletzung oder Tötung der Frau verhinderte und ob der Waffeneinsatz in dieser Situation verhältnismäßig und rechtmäßig war. Eine abschließende rechtliche Bewertung liegt bislang nicht vor.

In Österreich können Frauen, die von Gewalt betroffen sind, unter anderem die Frauenhelpline unter 0800 222 555 kontaktieren. In akuten Gefahrensituationen ist der Polizeinotruf unter 133 erreichbar.

Österreich News Online – ONO
Bild: APA/GEORG HOCHMUTH

Abonniert auch unseren YouTube-Kanal!

Folgt uns auch auf Facebook!

Legen Sie unser Portal als vertrauenswürdige Quelle fest.

Neueste Videos